Liebe Patientinnen, liebe Patienten!
Die Corona-Verordnung wird derzeit immer wieder neu an die aktuelle Situation angepasst.
Seit 1. Oktober 2022 gilt bespielsweise wieder die FFP2-Maskenpflicht für Besucher und Patienten in der Zahnarztpraxis.
Für das Praxispersonal hat sich nichts geändert. Hier gilt nach wie vor die BGW-Corona-Arbeitsschutzverordnung.
Die Corona - Zeit hat uns dazu gezwungen, unsere zuvor schon etablierten strengsten Hygienemaßnahmen* zu überprüfen, anzupassen und nachzuschärfen.
So achten wir durch weitere Optimierung bei der Terminvergabe und
Praxisorganisation darauf, dass Sie mit möglichst wenig anderen Patientinnen und Patienten in Kontakt kommen und die Wartezeiten dementsprechend kurz sind.
Im Wartezimmer sorgt ein Luftreiniger für virenfreie Luft höchster Qualität. Mit einer Effizienz von 99,9% werden durch 10-fachen Luftwechsel pro Stunde Viren, Bakterien, Pollen, Feinstaub und Keime bis zu einer Größe von 14,6 Nanometer herausgefiltert. Eine optische Anzeige zeigt Ihnen eindrücklich, dass die Luftqualität "im grünen Bereich" ist.
Bei der Behandlung werden die geeigneten Vorsichtsmaßnahmen mit Schutzausrüstung, Desinfektion und Sterilisation getroffen.
Sollten Sie Risikopatient oder unsicher sein, ob eine Behandlung derzeit möglich oder die geplante Behandlung erforderlich ist, rufen Sie bitte in der Praxis an. Gemeinsam können wir entscheiden, ob der Termin wahrgenommen oder verschoben werden muss.
Patienten mit Symptomen bitte unbedingt vorher telefonischen Kontakt aufnehmen!
Personen, die erkrankt sind, unter Quarantäne stehen oder bereits Symptome wie trockenen Husten, Fieber oder Atemnot haben, sollten die Praxis – auch bei einem akuten Notfall – nicht einfach betreten. Nehmen Sie bitte unbedingt zuerst telefonisch mit uns Kontakt auf.
Allerdings empfiehlt sich in der Regel bei den vorgenannten Symptomen zur Abklärung einer Covid-19-Infektion zuerst die Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt.
Zur Behandlung von Covid-19-Infizierten wurde eine zahnärztliche Ambulanz an der Universitätsklinik Tübingen eingerichtet, die speziell auf die Behandlung ausgerichtet ist:
Osianderstraße 2-8
72076 Tübingen
Tel.: 07071 29-83984.
Desweiteren gibt es eine Schwerpunktpraxis für die Notfallbehandlung von COVID-19 infizierten Patienten bzw. von in Quarantäne befindlichen Patienten:
Dr. Christof Eißner
Fachzahnarzt für Oralchirurgie
Schillerplatz 8
73033 Göppingen
Tel.: 07161/72525
Behandlungszeiten:
Montag bis Freitag von 7:15 - 18:00 Uhr
Notdienst am Wochenende ist nach telefonischer Rücksprache möglich
*Zu Ihrer Sicherheit sind wir hygiene- technisch gut aufgestellt:
Unsere Praxis befindet sich nach wie vor auf dem neuesten technischen Stand, so dass wir sämtliche Hygieneanforderungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) erfüllen:
Dazu gehören unter anderem unsere modernsten Sirona Sinius-Zahnarztstühle mit integrierter
Desinfektionsanlage. Das Betriebswasser wird regelmäßig mikrobiologisch untersucht. Hier arbeiten wir eng mit dem Labor für
Umwelthygiene Dr. Bürger GmbH & Co. KG zusammen.
Die hygienische Instrumenten-Aufbereitung nach den Empfehlungen des RKI ist u. a. durch unseren Sirona DAC Universal (Reinigungs- und Desinfektionsprozess entsprechend DIN EN ISO 15883-1/-29), unseren Miele-Thermodesinfektor und Getinge-K-Autoclav garantiert.
Durch unser Qualitätsmanagement und die regelmäßige überprüfte und dokumentierte Validierung dieser Geräte gewährleisten wir stets einen gleichbleibenden Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsprozess.